Am 1. Juni 2015 tritt die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Die neue Betriebssicherheitsverordnung bringt maßgebende inhaltliche und strukturelle Änderungen für Sie! So gewährt Ihnen die neue BetrSichV bei der Umsetzung der Vorschriften zwar einen größeren Handlungsspielraum, gleichzeitig steigen damit aber auch Ihre Verantwortungen und Ihre Risiken. Die Verordnung benennt jetzt erstmals konkret Ordnungswidrigkeiten, die unter Umständen als Straftat gewertet werden können. Sie berücksichtigt neu Bereiche, die sich als Unfallschwerpunkte erwiesen haben wie z. B. Instandhaltungsarbeiten, besondere Betriebszustände und Betriebsstörungen.
Informieren Sie sich über die gültige Rechtslage und gewinnen Sie damit Handlungs- und Entscheidungssicherheit. Besuchen Sie unser Seminar!
Programmschwerpunkte:
– Neufassung der BetrSichV und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsschutz
– Wichtige Themen der BetrSichV in der Gegenüberstellung
– Arbeitsmittelprüfung nach der neuen BetrSichV (Ziele, Inhalte, Verantwortliche Personen, Zeitpunkt und Wiederholung, Durchführung)
– Anpassung von Arbeitsmitteln an den Stand der Technik
– Gefährdungsbeurteilung in der neuen BetrSichV
– Betrieb von Druckanlagen in der neuen BetrSichV
– Einflüsse der Novelle der Betriebssicherheitsverordnung auf das Gefahrstoffrecht
– Explosionsschutz und Explosionsschutzdokument
– To-Do´s und Ausblick
Wir machen Sie fit, für die neuen Herausforderungen!
Mehr Erfahren zum Seminar „Neue Betriebssicherheitsverordnung 2015“
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